Berichterstattung überprüfen
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Berichterstattungen, die von Dritten verfasst werden, sind inhaltlich meist nur eingeschränkt beeinflussbar. Diese umfassen bspw. digitale und analoge Inhalte, wie Magazinbeiträge, Radkarten oder Bike-Handbücher. Durch eine regelmäßige Sichtung und Überprüfung können Autor:innen auf Angaben, die nicht geltenden Verhaltensregeln und Schutzzielen entsprechen, hingewiesen werden. Perspektivisch kann zudem um eine Abstimmung mit dem Schutzgebiet vor Veröffentlichung gebeten werden.
Anwendung
Radfahren fördern
- die Überprüfung von Berichterstattungen unterstützt eine korrekte Darstellung von Naturschutzzielen in Veröffentlichungen Dritter
- Autor:innen werden sensibilisiert für die Verfassung weiterer Beiträge in diesem Zusammenhang
Radfahren reduzieren
- Hinweise an Autor:innen bzgl. fehlerhafter Darstellungen kann zur Korrektur problematischer Inhalte beitragen
Phase Customer Journey
Vorbereitungsphase
Erlebnisphase
Nachbereitungsphase
Aufwand
sehr niedrig
niedrig
mittel
hoch
sehr hoch
Einordnung ins Besuchermanagement
nicht relevant
teilw. relevant
sehr relevant